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Bekannter Versender (bV)

Kein "Bekannter Versender" - na und ?

Warum kein bV zu sein richtig teuer für Ihr Unternehmen werden kann:

1. Punkt: Kostenaspekt
Die Kontrollen für unsichere Frachten (kein bV) sind kostenpflichtig!
Nur ein bV ist von den Röntgenkosten befreit!
Bur ein bV ist von gegebenenfalls entstehenden Paketpauschalen befreit!

2. Punkt: Qualitätsaspekt
Wenn Ihr Unternehmen kein bV ist, dann müssen auch manuelle Kontrollen am Frachtgut durchgeführt werden.
Der Umstand kein bV zu sein kann auch dazu führen, dass die Originalverpackung geöffnet werden muss und in letzter Konsequenz der Empfänger der Fracht die Annahme verweigern kann.
Kein bV zu sein kann dazu führen, dass das Frachtgut durch die Kontrolle oder das Öffnen der Originalverpackung selbst verschädigt wird.
Die genannten Punkte können dazu führen, dass Sie Kunden oder Auftraggeber verlieren.

3. Punkt: Zeitaufwand durch Kontrollen
Der Zeitaufwand durch Kontrollen ist nur schwer zu erfassen.
Die Anzahl der Kontrollen wird sich möglicherweise bis zum 9-fachen erhöhen, da zu viele Unternehmen den Status bV verlieren.
Die Verfügbarkeit von Röntgengeräten und bereitstehendem Personal ist nur für zertifizierte Firmen mit Status bV unwichtig.
Alle Firmen, die nicht bV sind, müssen Lieferverzögerungen, verpasste Flüge und möglicherweise auch Kundenabwanderungen hinnehmen.

4. Punkt: Verfügbare Kontrolltechnik
Wenn Sie bV sind, dann haben Sie auch diese Problematik ausgeschlossen.
Sind Sie kein bV, dann gilt: nicht jede Sendung kann uneingeschränkt sicher gemacht werden.
Ausschlussfaktoren können unter anderem die Abmaße oder das Gewicht der Fracht, dessen Materialdicke, Materialdichte oder auch die Strahlungsempfindlichkeit sein.

Unser Tipp: Jedes Unternehmen, das nicht bV ist, muss rechtzeitig prüfen, ob eine geeignete Kontrolltechnik für die zu versendende Fracht vorhanden ist.

Die Zertifierzung als "bekannter Versender" benötigt professionelle Unterstützung.

Als bV müssen Sie Luftfrachtsendungen sorgfältig gegen unbefugten Zugriff Dritter, innerhalb der gesamten Lieferkette (vom Hersteller bis hin zur Anlieferung am Abflugshafen) schützen.
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Was und wer ist bV?

  • Bekannter Versender ist ein Unternehmen, das Ware herstellt oder konfektioniert, verpackt und auf eigene Rechnung versendet.
  • Ein bekannter Versender legt verantwortliche Personen im Unternehmen fest.
  • Verantwortliche Person ist der Sicherheitsbeauftragte.
  • Verantwortliche Person ist der Stellvertreter des Sicherheitsbeauftragten.
  • Verantwortliche Person ist auch der vertraute Verantwortliche (NL-Verantwortliche)

Für diese Gruppe bieten wir Schulungen an. 
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Zusätzliche Personenqualifizierung bV!

  • Neben den Sicheheitsbeauftragten und den Stellvertretern ist es bei der Zertifizierung als bV erfoderlich, dass alle Personen, die Zugang zur Luftfracht haben, ebenfalls qualifiziert sein müssen.

Diese Qualifizierung Ihres Betriebspersonals bieten wir Ihnen mit unserer Schulung an.
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Alle Schulungen bieten wir an unseren Schulungsstandorten in Dortmund und Mannheim, oder als Inhouse Schulung direkt bei Ihnen vor Ort an.

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