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Wozu noch bekannter Versender (bV), wenn schon AEO?

Solten Sie als internationaler Wirtschaftsbeteiligter der Ansicht sein, dass Sie mit dem Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) auch automatisch den Status des bekannten Versenders (bV) erreicht haben oder diesen nicht zusätzlich benötigen, dann liegen Sie falsch. In Bezug auf die Sicherheit von Personen und Lieferverkehr bestehen deutliche Unterschiede:

Der AEO wird durch die Zollbehörde (Hauptzollamt), der bV-Status durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) geprüft und vergeben. Der AEO zielt darauf ab, möglichst die gesamte Supply Chain, inklusive aller am Prozess beteiligten Partnern, als sicher einstufen zu können.

Beim AEO ist die allgemeine Grundsicherheit des Unternehmens ein wichtiger Punkt. Es soll niemand unkrontrolliert ins Unternehmen gelangen, Ware nicht allgemein zugänglich im Freien gelagert werden, Handwerker und Dienstleister sind zu begleiten und zu beaufsichtigen und die Mitarbeiter sind gegen EU-Sanktionslisten zu prüfen. Die einzelnen Prozesse sollen so dokumentiert und abgesichert sein, dass Manipulation und Fehler nicht möglich sind.
Tiefergehende Details zur Verpackung und Lagerung von Waren regelt der AEO allerdings nicht. Er stellt auch keine erhöhten Zuverlässigkeitsanforderungen an einzelne Mitarbeiter und macht keine Schulungsvorgaben in Bezug auf Security für das Personal. Außerdem differenziert der AEO auch nicht in der Behandlung von Waren unterschiedlicher Versandarten.

Hier liegt der wesentliche Unterschied. Der "bekannte Versender" fordert, ausschließlich bezogen auf die Abfertigung von Luftfracht, deutlich höhere Sicherheitsanforderungen als der AEO.
Dies greift ab dem Punkt, an dem die Luftfracht zum ersten Mal im Unternehmen identifiziert wird (z.B. durch die Festlegung der Versandart auf der Kundenauftragsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung). Von dem Moment an müssen alle Personen, die Kenntnis von der Luftfrachtbestimmung und Zugang zur Ware haben, zuverlässigkeitsgeprüft und drei Zeitstunden geschult sein (nach Kap. 11.2.3.9. LuftSiSchulV).

Schulung "bekannter Versender":

In Zusammenarbeit mit dem AEO & bV SchulungsCetner der Bouché Air & Sea GmbH bieten wir für Unternehmen aus den Regionen Rheinland und Ruhrgebiet Schulungen als Bausteine zur Zertifizierung "bekannter Versender" an.

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Termine auf Anfrage. Sprechen Sie uns gern an!

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