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"Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter"

Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB oder engl. AEO authorized economic operator) wird im Zollrecht der Europäischen Union ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt.

Der Status des "AEO" ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren, ohne erneute umfangreiche Überprüfung, Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen.
Insofern ist die Anwendung einheitlicher Standards bei der Vergabe des Status innerhalb der gesamten Europäischen Union von großer Bedeutung.
Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen, hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften, sowie gegebenenfalls der Erfüllung  bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft.

Dieser Status wird durch die Zollbehörde vergeben. Die Zertifizierung wird in 3 Formen ausgestellt:

AEO C (C = Customs und steht für zollrechtliche Vereinfachung)
AEO S (S = Security und steht damit für Sicherheit)
AEO F (F = Full Certificate und steht für zollrechtliche Vereinfachung und Sicherheit)

Worin liegt der Unterschied zwischen bV ("bekannter Versender") und AEO?
In Bezug auf die Abfertigung der Luftfracht fordert der bV höhere Anforderungen an die Sicherheit. Auch regelt die AEO Details zur Verpackung und Lagerung von Luftfracht nicht.
Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, dass das bV-Personal auf Zuverlässigkeit überprüft wird und an einer 3-Stunden-Schulung (nach Kap. 11.2.3.9 LuftSiSchulV) teilgenommen haben muss.

Wichtig: AEO haben nicht automatisch auch den Status des bV!

Schulung "bekannter Versender":

In Zusammenarbeit mit dem AEO & bV SchulungsCetner der Bouché Air & Sea GmbH bieten wir für Unternehmen aus den Regionen Rheinland und Ruhrgebiet Schulungen als Bausteine zur Zertifizierung "bekannter Versender" an.

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Termine auf Anfrage. Sprechen Sie uns gern an!

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